── Rechtssicherheit
Die TSE-Pflicht, verständlich erklärt.
Seit dem 1. Januar 2020 braucht jede elektronische Kasse in Deutschland eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Hier steht, was das für Ihren Betrieb bedeutet — und was wir davon für Sie übernehmen: alles.
── Begriffe
Die sechs Begriffe, die Sie kennen sollten.
TSE — Technische Sicherheitseinrichtung
Eine TSE ist ein vom BSI zertifiziertes Sicherheitsmodul, das jeden Kassenvorgang manipulationssicher signiert und speichert. Sie besteht aus Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher Schnittstelle — als SD-Karte/USB-Stick in der Kasse oder als Cloud-Dienst.
KassenSichV — Kassensicherungsverordnung
Die Kassensicherungsverordnung schreibt seit dem 1. Januar 2020 vor, dass jede elektronische Kasse in Deutschland mit einer zertifizierten TSE ausgestattet sein muss. Sie regelt außerdem die Belegausgabepflicht und die Datenbereitstellung bei Prüfungen.
§146a AO — Abgabenordnung
§146a der Abgabenordnung ist die gesetzliche Grundlage der TSE-Pflicht: Jeder Geschäftsvorfall muss einzeln, vollständig, richtig und unveränderbar aufgezeichnet werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis 25.000 Euro und Hinzuschätzungen geahndet werden.
Belegausgabepflicht
Seit 2020 muss jedem Kunden unmittelbar nach dem Geschäftsvorfall ein Beleg angeboten werden — gedruckt oder digital. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen, aber die Kasse muss ihn erzeugen.
DSFinV-K
Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme definiert das Exportformat, in dem Kassendaten bei einer Prüfung übergeben werden müssen. Alle von uns gelieferten Kassen exportieren DSFinV-K-konform.
Kassen-Nachschau
Die Kassen-Nachschau nach §146b AO erlaubt dem Finanzamt unangekündigte Prüfungen während der Geschäftszeiten. Geprüft werden TSE-Status, Belege und Kassendaten — mit einer korrekt eingerichteten TSE-Kasse ist das ein Termin von Minuten.
── So läuft es bei uns
Vier Schritte, null Papierkram für Sie.
TSE-Beschaffung, Aktivierung und Finanzamt-Anmeldung sind bei jeder Kasse von uns inklusive.
01
Beschaffung
Wir wählen die passende TSE (Hardware oder Cloud) für Ihr Gerät und beschaffen sie.
02
Aktivierung
Einbau, Aktivierung und Test — die Kasse signiert ab der ersten Buchung korrekt.
03
Finanzamt-Meldung
Wir melden Kasse und TSE über das ELSTER-Verfahren bei Ihrem Finanzamt an.
04
Laufender Betrieb
Zertifikats-Laufzeiten, Exporte und Austausch behalten wir für Sie im Blick.
── Häufige Fragen
TSE-Fragen, kurz beantwortet.
Was bedeutet §146a AO?
§146a der Abgabenordnung verpflichtet zur ordnungsgemäßen, unveränderbaren Aufzeichnung jedes Geschäftsvorfalls über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und zur Belegausgabepflicht.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt anmelden?
Ja. Elektronische Aufzeichnungssysteme sind dem Finanzamt zu melden. Wir übernehmen die Anmeldung Ihrer Kasse und der TSE für Sie mit.
Was passiert, wenn die TSE ausfällt?
Fällt eine Hardware-TSE aus, tauschen wir sie aus und sichern die Daten. Bei Cloud-TSE-Lösungen läuft die Signatur über ein zertifiziertes Rechenzentrum — Ausfälle werden protokolliert und nachsigniert.
── Unsicher, ob Ihre Kasse konform ist?
Wir prüfen das — kostenlos, in Minuten.
Rufen Sie an oder kommen Sie in der Kolonnenstraße vorbei. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihre bestehende Kasse nachrüstbar ist oder ein Wechsel günstiger kommt.